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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.04.1995 - 25 WF 72/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4737
OLG Köln, 24.04.1995 - 25 WF 72/95 (https://dejure.org/1995,4737)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.04.1995 - 25 WF 72/95 (https://dejure.org/1995,4737)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. April 1995 - 25 WF 72/95 (https://dejure.org/1995,4737)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Absichtliche oder grob nachlässige Falschangaben; Entzug einer bewilligten PKH; Erstmalige Ablehnung der PKH; Ermittlungen des Gerichts; Vermeidung einer falschen Entscheidung

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 617 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 06.06.2014 - 18 WF 76/14

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Versagung wegen unrichtiger Angaben zu

    § 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO ist im Bewilligungsverfahren nicht analog anzuwenden (OLG Brandenburg v. 20.02.2007 - 10 WF 41/07, zitiert nach Juris; wohl auch OLG Köln v. 24.04.1995 - 25 WF 72/95, OLGR 1995, 327; a.A. OLG Bamberg v. 02.08.2013 - 4 U 38/13, FamRZ 2014, 589; LAG Hamm v. 30.01.2002 - 4 Ta 148/01 und v. 18.03.2003 - 4 Ta 446/02, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 06.11.1995 - 16 W 58/95

    Keine PKH bei Unterstützung der Partei durch Lebensgefährten

    § 124 Nr. 2 ZPO, der die Aufhebung der Bewilligung bei unrichtigen Angaben regelt, ist auf das Verfahren bis zur Bewilligung nicht entsprechend anwendbar, weil das Gericht es in der Hand hat, nach § 118 Abs. 2 ZPO vorzugehen und so eine Entscheidung aufgrund unrichtiger Angaben zu verhindern (OLG Köln, Beschluß vom 24.04.1995, 25 WF 72/95).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.03.1995 - 3 U 36/92   

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https://dejure.org/1995,6291
OLG Düsseldorf, 01.03.1995 - 3 U 36/92 (https://dejure.org/1995,6291)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.03.1995 - 3 U 36/92 (https://dejure.org/1995,6291)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. März 1995 - 3 U 36/92 (https://dejure.org/1995,6291)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 617
  • Rpfleger 1995, 467
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 12.07.2005 - VI ZB 72/03

    Neubewilligung von Prozesskostenhilfe nach Entziehung wegen Nichtzahlung der

    Die vom Beschwerdegericht vertretene Auffassung, wonach eine erneute Bewilligung der Prozeßkostenhilfe für denselben Gegenstand und dieselbe Instanz grundsätzlich ausgeschlossen sei, wird auch anderweit vertreten (OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 617 f.; MünchKomm-ZPO/Wax, 2. Aufl., § 124, Rn. 14, 4, 3; Musielak/Fischer, 4. Aufl., § 124, Rn. 11; Schoreit/Dehn, BerH/PKH, 8. Aufl., § 124, Rn. 15).
  • OLG Stuttgart, 23.06.2006 - 8 WF 84/06

    Prozesskostenhilfe: Einkommensermittlung im Zusammenhang mit der Aufhebung einer

    Anderenfalls würde der Sanktionscharakter des § 124 Nr. 4 ZPO unterlaufen werden (OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 617; OLG Koblenz FamRZ 1996, 1426; OLG Köln FamRZ 1998, 1524; OLG Bremen FamRZ 2001, 1434; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 1418; LAG Hamm, Beschluss vom 12.05.2003, Az. 18 Ta 240/03).
  • OLG Nürnberg, 26.04.2004 - 9 WF 1213/04

    Mögliche erneute Prozesskostenhilfe-Bewilligung aufgrund Verschlechterung der

    Nach Aufhebung der bewilligten Prozesskostenhilfe wegen Ratenrückstands gemäß § 124 Nr. 4 ZPO kommt nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur eine erneute Prozesskostenhilfe-Bewilligung grundsätzlich nicht mehr in Betracht (OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 617; Zöller-Philippi, 24. Aufl., Rdn. 26 zu § 124 ZPO; Musielack-Fischer, 3. Aufl., Rdn. 11 zu § 124 ZPO; MK-Wax, 2. Aufl., Rdn. 14 zu § 124 ZPO).
  • LAG Hamm, 06.07.2005 - 4 Ta 425/05

    Keine Neubewilligung von PKH nach vorherigem Entzug

    3. Nach einer Entziehung der Prozesskostenhilfe gemäß § 124 Nr. 4 ZPO kommt eine Neubewilligung für dieselbe Instanz gemäß §§ 114, 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO grundsätzlich nicht mehr in Betracht (OLG Koblenz v. 17.04.1996 - 13 WF 286/96, FamRZ 1996, 1426 = Rpfleger 1996, 354; OLG Naumburg v. 14.01.1997 - 3 WF 136/96, OLG-NL 1997, 186), selbst wenn sie auf eine Verschlechterung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gestützt wird (OLG Düsseldorf v. 01.03.1995 - 3 U 36/92, FamRZ 1996, 617 = Rpfleger 1995, 467).
  • OLG Zweibrücken, 08.04.2002 - 5 WF 15/02

    Prozesskostenhilfe, Aufhebung der Bewilligung, Neubewilligung, Ratenzahlungen

    Teilweise wird dies mit Hinweis auf den Sanktionscharakter der Vorschrift des § 124 Nr. 4 ZPO vertreten, die andernfalls leerlaufen würde, wenn es der Partei gestattet werde, nach der Aufhebungsentscheidung sofort einen neuen Antrag zu stellen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 617; OLG Naumburg OLGR 1997, 72; MünchKomm/Wax, ZPO, 2. Aufl., § 124 Rdnr. 14; Musielak/Fischer, ZPO, 2. Aufl., § 124 Rdnr. 11).
  • LAG Hamm, 12.05.2003 - 18 Ta 240/03

    Neuer Antrag auf PKH-Bewilligung nach Aufhebung der bewilligten

    Wie das Arbeitsgericht richtig gesehen hat, darf nach der Aufhebung der PKH-Bewilligung nach § 124 Nr. 4 ZPO die hiervon betroffene Partei für dieselbe Instanz nicht erneut Prozesskostenhilfe beantragen (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 96, 617 f; OLG Koblenz, FamRZ 96, 1426 f; MünchKomm., Wax, § 124 Rdn. 14).
  • OLG Zweibrücken, 07.05.2003 - 6 WF 51/03

    Prozesskostenhilfe: Neubewilligung nach Aufhebung der Bewilligung wegen

    Der Senat schießt sich derjenigen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an, wonach eine Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung gemäß § 124 Nr. 4 ZPO wegen Nichtzahlung der festgesetzten Raten eine Neubewilligung für dasselbe Verfahren nicht ausschließt, wenn nunmehr wegen einer Verschlechterung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Anordnung von Ratenzahlungen nicht - mehr - in Betracht kommt; dies gilt allerdings nur dann, wenn - wie hier der Fall - die Instanz noch nicht beendet ist (im Anschluss an den Beschluss des 5. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 8. April 2002 Az.: 5 WF 15/02, abgedruckt in FamRZ 2002, 1418 f und Rpfleger 2002, 526; so auch Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., Rdnr. 26 zu § 124 ZPO; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rdnr. 856; Bork in Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., Rdnr. 30 zu § 124 ZPO; a. A. OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 617; OLG Köln FamRZ 1998, 1524; einschränkend Fischer in Musielak, ZPO, 3. Aufl., Rdnr. 11 zu § 124 ZPO und OLG Bremen FamRZ 2001, 1534).
  • OLG Köln, 19.12.2001 - 26 WF 223/01

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen Nichtzahlung der Raten

    Denn von der erneuten Gewährung würden, obwohl sie nur für die Zukunft wirkt, im Regelfall alle Kosten der Partei abdecken, weil die Bewilligng und die rückständigen Gerichtskosten erfasst und der beigeordnete Rechtsanwalt gegen die Staatskasse alle Gebühren geltend machen kann, die und der Bewilligung erstmals oder erneut entstehen (OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 617), so dass der dieser Regelung innewohnende spezielle begrenzte Sanktionscharakter nicht zum Tragen käme (so OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Koblenz FamRZ 1996, 1426; Wax in: MüKo ZPO, § 124 Rn. 14; a.A. Zöller/Philippi, 22. A., § 124 Rn 25, 26).
  • OLG Bremen, 22.02.2001 - 4 WF 5/01

    Zur Wiederbewilligung von Prozesskostenhilfe nach Entzug gemäß § 124 Nr. 4 ZPO

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 04.10.1995 - 10 W 397/95   

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https://dejure.org/1995,7605
OLG Koblenz, 04.10.1995 - 10 W 397/95 (https://dejure.org/1995,7605)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.10.1995 - 10 W 397/95 (https://dejure.org/1995,7605)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Oktober 1995 - 10 W 397/95 (https://dejure.org/1995,7605)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 617 (Ls.)
  • Rpfleger 1996, 206
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Baden-Württemberg, 04.01.2011 - 18 Ta 8/10

    Prozesskostenhilfe - Berücksichtigung einer Abfindungszahlung und des

    Jedoch ist im Rahmen des § 120 Abs. 4 ZPO die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung nicht vorgesehen und deshalb untersagt (OLG Koblenz 4. Oktober 1995 - 10 W 397/95 - Rpfleger 1996, 206).

    Die gegen eine solche Entscheidung gerichtete Beschwerde ist schon dann zurückzuweisen, wenn die ab dem Zugang des Änderungsbeschlusses bis zur Beschwerdeentscheidung angefallenen Raten den geforderten Erstattungsbetrag übersteigen (OLG Koblenz 4. Oktober 1995 aaO; LAG Nürnberg 24. Januar 1990 - 8 Ta 37/89 - LAGE ZPO § 115 Nr. 41).

  • OLG Koblenz, 28.11.2000 - 8 W 751/00

    Rechtsfolgen einer Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch Abschluß

    Auch ist der von der Rechtspflegerin gewählte weg, die sofortige volle Zahlung aller bereits fälligen Kosten anzuordnen, grundsätzlich nicht zu beanstanden, weil die der Partei bewilligte Prozesskostenhilfe nach § 120 Abs. 4 ZPO wegen nachträglichen Vermögenserwerbs nicht aufgehoben werden darf (vgl. hierzu statt aller OLG Koblenz in RPfl 96, 206 = FamRZ 96, 617; Zöller-Philippi a.a.O. Rdn. 24 mit weiteren umfangreichen Nachweisen).

    Auch ist eine Partei nach nunmehr wohl einhellig vertretener Ansicht (vgl. hierzu OLG Zweibrücken in MDR 97, 886; OLG Bamberg in FamRZ 1995, 374; OLG Koblenz in RPfl 1996, 206) nicht generell verpflichtet, erworbenes Vermögen vorrangig zur Deckung der Prozesskosten und erst nachrangig zur Tilgung bestehender Schulden einzusetzen.

  • OLG Koblenz, 07.11.2005 - 5 W 691/05

    Prozeßkostenhilfeverfahren: Änderung der Ratenzahlungsanordnung nach

    Anders wäre es nur, wenn die Klägerin die jetzt nicht mehr vorhandenen Gelder in missbilligenswerter Weise verwandt und nicht notwendige Ausgaben getätigt hätte (OLG Bamberg JurBüro 1993, 52; OLG Bamberg FamRZ 1995, 374, 375; OLG Bamberg FamRZ 1995, 1590, 1591; OLG Brandenburg MDR 1998, 306, 307; OLG Koblenz 10. Zivilsenat FamRZ 1996, 617).
  • OLG Koblenz, 26.09.2000 - 9 WF 557/00

    Einsatz einer im Laufe des Rechtsstreits vergleichsweise gezahlten

    Die Klägerin ist demgemäß so zu behandeln, als stünden ihr noch Mittel zur Bezahlung der von der Staatskasse getragenen Gerichts- und Anwaltskosten zur Verfügung (OLG Koblenz, Rpfleger 1996, 206 ).
  • OLG Köln, 03.09.1998 - 14 WF 117/98
    Eine solche Verbesserung rechtfertigt nur eine Änderung der erlassenen PKH-Entscheidung gem. § 120 IV ZPO, nicht aber eine Aufhebung der bewilligten Prozeßkostenhilfe (OLG Koblenz Rpfleger 1996, 206; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1543; vgl. Büttner Rpfleger 1997, 347 (349) m.w.N.).
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